Internationales Gesellschaftsrecht

Die Beratung im internationalen Gesellschaftsrecht gewinnt immer größere Bedeutung. Kaum ein Unternehmen in der Europäischen Union ist nicht von internationalen Regeln tangiert.

Das Beratungsspektrum unserer Anwälte reicht von handelsrechtlichen Fragen über Wettbewerbsrecht über aktien- und konzernrechtliche Fragen. Unsere Anwälte beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, beim Wechsel der Geschäftsleitung, bei der Haftung von Gesellschaftern, Vorständen und Führungskräften. Wir begleiten bei Restrukturierungen, Verschmelzungen, Spaltungen oder Rechtsformwechsel.


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